Häufig gestellte Fragen
Wie lange kann ich im Frauenhaus bleiben und welche Hilfen erhalte ich?
Der Aufenthalt im Frauenhaus ist keine Dauerlösung und auf maximal 4 Monate begrenzt. Sie erhalten Unterstützung dabei, ein gewaltfreies und selbstständiges Leben aufzubauen und neue Perspektiven zu entwickeln. Dies umfasst beispielsweise:
- Bewältigung von Gewalterfahrungen
- Vermittlung zu Anwälten, ärzten und Fachberatungen
- Ämtergänge
- zeitweise Kinderbetreuung (z.B. während des Wahrnehmens von Terminen)
- Probleme der Kinder und Jugendlichen
- Freizeit- und Kreativangebote
- Wohnungssuche
Sollte ich meine Kinder mit in das Frauenhaus bringen?
Ja! Wir nehmen Frauen gemeinsam mit ihren Kindern auf (Jungen bis 16 Jahre). Es kann schwer für die Kinder sein, ihr gewohntes Umfeld zu verlassen, manchmal muss auch die Kita oder die Schule gewechselt werden, aber noch schwerer ist es für Kinder, Gewalt zwischen den Eltern immer wieder erleben zu müssen oder sogar selbst davon betroffen zu sein. Um dem besonderen Bedarf von Kindern und Jugendlichen bei häuslicher Gewalt zu entsprechen gibt es für sie im Frauenhaus Chemnitz eine eigene Ansprechpartnerin. Das Angebot für Kinder umfasst beispielsweise altersgerechte Einzelgespräche, thematische Freizeit- und Gruppenangebote und Unterstützung bei kindbezogenen Angelegenheiten (Kitaplatz, Umgang, Schule, usw.).
Des Weiteren gibt es im Frauenhaus 2 Spiel- und Tobezimmer, in denen auch eine stundenweise Kinderbetreuung bei wichtigen Terminen der Mütter möglich ist.
Wie lebe ich im Frauenhaus?
Im Haus gibt es zwei Etagen, wo die Frauen jeweils in einem eigenen Zimmer mit ihren Kindern leben. Vorhanden sind außerdem eine große Gemeinschaftsküche, ein großes Esszimmer, Duschen und Waschräume. Während Ihres Aufenthaltes bei uns verpflegen Sie sich und Ihre Kinder weiterhin selbst. In der Nähe sind Einkaufsmöglichkeiten vorhanden. Im Haus gibt es auch mehrere Spiel- und Aufenthaltsräume und einen Garten. Außerdem stehen Ihnen Waschmaschinen zur Verfügung.
Ich habe keine eigenen Einkünfte. Wovon kann ich leben?
Verfügen Sie nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Partner nicht über eigenes Einkommen, so sind Sie berechtigt, zum Beispiel beim Jobcenter Chemnitz ALG II zu beantragen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und den nötigen Behördengängen.
Kann ich im Frauenhaus Besuch bekommen?
Nein, im Frauenhaus können Sie keinen Besuch empfangen. Die Adresse des Frauenhauses ist anonym und soll Ihnen und anderen Frauen Schutz bieten. Sie können sich jedoch jederzeit außerhalb der Einrichtung verabreden.
Kann ich mein Haustier mit in das Frauenhaus bringen?
Leider können Sie keine Haustiere in das Frauenhaus mitbringen.
Kann ich zu meinem Partner/Mann zurückkehren?
Wenn Sie sich dazu entscheiden, zu ihrem Mann bzw. Partner zurückzukehren, respektieren wir diese Entscheidung und unterstützen Sie bei der Vermeidung erneuter übergriffe, bspw. durch die Erstellung eines Notfallplanes.